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Alles rund um die Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung

2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Seitdem gibt es in der EU eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für die Verpackungen von Lebensmitteln. Für den Verbraucher sollen wichtige Packungsangaben, wie z.B. die Nährwertkennzeichnung klar ersichtlich sein. Welche Punkte noch deklariert sein müssen und was sie bedeuten, erfährst Du hier. Erfahre hier alles rund um die Lebensmittelkennzeichnung.

Allgemeines

Für eine vollständige Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung des Produktes, muss der Produzent die Produktverpackung so gestalten, dass Verbraucher alle Informationen auf einen Blick gut finden können. Die Stellen müssen gut lesbar sein und sollten nicht durch Material verdeckt werden. Auch gibt es klare Vorgaben zur Schriftgröße, nachzulesen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Grundsätzlich sollen die Etiketten für den Verbraucher leicht verständlich und in Schriftform, Größe und Kontrast stimmig sein. Sie sollen durch falsche Darstellung keine bestimmten Eigenschaften suggerieren, die das Produkt nicht besitzt.

Verantwortlich für die korrekte Lebensmittelkennzeichnung ist der Lebensmittelunternehmer, der unter seinem Namen das Produkt verkauft. Bei importierter Ware aus Nicht-EU-Ländern ist der Importeur verantwortlich.

Die LMIV hat Pflichtangaben festgelegt, die auf jeder Verpackung zu finden sein müssen.

Bei unverpackten Lebensmitteln muss in unmittelbarer Nähe ein Aushang mit den erforderlichen Kennzeichnungen erfolgen.

Die Bezeichnung des Lebensmittels

Die Bezeichnung des Lebensmittels muss das Produkt eindeutig und sachlich beschreiben. Es darf keine irreführenden Umschreibungen beinhalten. Es soll auf einen Blick klar erkennbar sein, um welche Art von Produkt es sich handelt. Weitere spezielle Produktverordnungen, wie bsp. bei Käse legen zusätzlich fest, wie die Produkte bezeichnet werden sollen. Darüber hinaus legt die deutsche Lebensmittelbuch-Komission Bezeichnungen bestimmer Lebensmittel fest.

Das Zutatenverzeichnis

Vorverpackte Lebensmittel müssen ein Zutatenverzeichnis auflisten, welches in absteigender Reihenfolge nach dem Gewicht der Zutaten alle Zutaten aufführt. Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen werden ebenfalls genannt. Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, sind zu nennen und optisch hervorzuheben. Wird eine Zutat in der Bezeichnung im besonderen hervorgehoben, muss zusätzlich ein prozentualer Gewichtsanteil dieser Zutat mit aufgeführt werden.

Weitere Infos zu Zusatzstoffen in Lebensmitteln und was sie bedeuten, kannst Du hier nachlesen:

Nettofüllmenge des Lebensmittels

Die Nettofüllmenge des Lebensmittels soll nach Volumeneinheiten wie Litern oder Millilitern angegeben werden. Oder nach Masseeinheiten in Kilogramm, Gramm oder Stückzahl.

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Bei der Lebensmittelkennzeichnung muss entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder das Verbrauchsdatum angegeben werden. Das MHD gibt eine Mindestdauer an, wie lange ein Lebensmittel seine Eigenschaften behält bei richtiger Lagerung, bis es verdirbt. Über das MHD hinaus kann es häufig trotzdem verzehrt werden, wichtig ist hierbei alle Eigenschaften zu untersuchen, wie Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz. Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet sind, sollten nach Überschreiten des Datums entsorgt und nicht mehr verzehrt werden.

Die Angaben, wie das MHD bzw. das Verbrauchsdatum angegeben wird, wird in der LMIV klar beschrieben.

Verwendungsbedingungen/Gebrauchsanweisung

Bei Lebensmitteln, die eine bestimmte Aufbewahrung, Verwendung oder Gebrauchsanweisung erfordern, muss eine entsprechende Erklärung leicht verständlich hinzugefügt werden (z.B.: Vor dem Verzehr waschen). Meist finden sich auch Hinweise, dass bestimmte Lebensmittel gekühlt werden müssen und nach Öffnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu Verzehren sind.

Anschrift der Firma

Die Anschrift der Firma gibt Verbrauchern die Möglichkeit, im Falle von Problemen Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen zu können. Name und Adresse des Herstellers sind verpflichtend aufzuführen.

Ursprungsland oder Herkunftsort

Bei bestimmten Lebensmitteln muss das Ursprungsland oder der Herkunftsort mit angegeben werden:

  • Fleisch (außer Rindfleisch)
  • Milch und Milchprodukte
  • unverarbeitete Lebensmittel (z.B. Äpfel)
  • Erzeugnisse aus einer Zutat (z.B. Reisvollkornmehl)
  • Zutaten, die über 50% eines Lebensmittels ausmachen
  • sollte die primäre Zutat eines Lebensmittels aus einem anderen Herkunftsort kommen, als das Lebensmittel selbst, ist auch diese Herkunft mit anzugeben.

Bei Fleisch sollen zusätzliche Angaben gemacht werden. So finden sich auf den Verpackungen Angaben zum Geburtsort, Aufzuchtsort sowie dem Schlachtort.

Nährwertdeklaration

Ausgenommen sind hier Nahrungsergänzungsmittel, natürliche Mineralwässer, Gewürze und Kräuter, Salz, Tafelsüße, entkoffeinierter Kaffee, Tee, Aromen, Gelierhilfen, Hefe, Kaugummi und Lebensmittel deren Verpackung kleiner als 25cm² ist.

Für eine Vergleichbarkeit werden die Angaben auf 100g bzw. 100ml umgerechnet.

Folgende Punkte sind in der Nährwerttabelle aufzuführen:

  • Brennwert
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Verpackte Lebensmittel, die einzelne Portionen beinhalten, können die Nährwertangaben auch pro Portionseinheit zusätzlich angeben.

Alkoholgehalt

Der Alkoholgehalt wird bei entsprechenden Lebensmitteln in Volumenprozent angegeben. Allerdings erst ab einem Gehalt über 1,2%.

Imitate

Es gibt Lebensmittel, wo die Bezeichnung dem Verbraucher einen bestimmten Bestandteil suggeriert. Wird dieser allerdings durch eine andere Zutat ersetzt, müssen entsprechende Zusatz Bezeichnungen dies verdeutlichen. Zum Beispiel muss Schinken nicht unbedingt aus einem Bestandteil Fleisch sein, sondern ist häufig aus vielen kleinen Fleischresten und Bindemitteln dann zu sogenanntem Formfleisch zusammengefügt.

Freiwillige Angaben

Zusätzlich kann der Hersteller angeben, wenn ein Produkt möglicherweise aufgrund der Produktionsbedingungen Spuren von anderen Zutaten enthält (z.B. kann Spuren von Senf enthalten), die Unverträglichkeiten auslösen.

Ist ein Lebensmittel für Vegetarier oder Veganer geeignet, kann auch darauf hingewiesen werden.

Die Angabe von Referenzmengen für spezifische Bevölkerungsgruppen kann ergänzt werden.

Noch detailliertere Angaben kannst Du direkt der LMIV entnehmen.


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2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Seitdem gibt es in der EU eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für die Verpackungen von Lebensmitteln. Für den Verbraucher sollen wichtige Packungsangaben, wie z.B. die Nährwertkennzeichnung klar ersichtlich sein. Welche Punkte noch deklariert sein müssen und was sie bedeuten, erfährst Du hier. Erfahre hier alles rund um die Lebensmittelkennzeichnung.

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